Aktionsregeln - BKW Ladestationsgutschein
1. Allgemeines
Diese Aktionsregeln (die "Aktionsregeln") gelten für die Aktion, bei die Teilnehmenden beim Kauf eines neuen Polestar 2 in der Schweiz einen Gutschein (der "Gutschein") erhalten (die "Aktion").
Der Gutschein ermöglicht Teilnehmenden, die die Zulassungsvoraussetzungen (siehe Artikel 2) erfüllen, über die BKW Smart Energy & Mobility AG eine Ladestation AMTRON® Compact 3,7/11 C2 (eine „Ladestation“) im Wert von CHF 799.00 inkl. MwSt. mit folgenden Spezifikationen zu erwerben:
- AMTRON® Compact 3,7/11 C2 (Wandmodell) 3-phasig (22 kW) inklusive 5 Meter Ladekabel Typ 2 mit Kabelhalter
- Funktionsumfang:
- Temperaturüberwachung
- DC-Fehlerstromüberwachung < 6 mA
- Integrierte Kabelaufhängung
- Upgrade auf die Ladestation AMTRON® XTRA R C2 22 oder Professional möglich. Mit dem Gutscheincode wird vom Kaufpreis einer Ladestation einmalig der Betrag von CHF 799 inkl. MWST in Abzug gebracht. Bitte kontaktiere BKW Smart Energy & Mobility AG, [email protected]
Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer muss die Ladestation ausschliesslich und zusammen mit den Installationsdienstleistungen von BKW Smart Energy & Mobility AG mit Sitz an der Lettenstrasse 9, 6343 Rotkreuz, mit der Firmennummer CHE-444.680.293 (im Folgenden „BKW“) erwerben.
Je nach Wahl des Ladestationstyps durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer besteht der Vorteil, den die Teilnehmerin oder der Teilnehmer mit dem Gutschein erhält, in einem Rabatt auf den Kauf der Ladestation in Höhe von maximal CHF 799.00 inkl. MwSt. (der „Vorteil“). Entscheidet sich die Teilnehmerin oder der Teilnehmer für eine günstigere Ladestation, wird der tatsächliche Preis der Ladestation vom Gutschein abgezogen und der Restbetrag verfällt. Allfällige Hardware-Ergänzungen oder Installationskosten können nicht mit dem Gutschein verrechnet werden. Entscheidet sich die Teilnehmerin oder der Teilnehmer für eine teurere Ladestation, wird der Höchstbetrag in Höhe von CHF 799.00 inkl. MwSt. vom Gesamtbetrag der ausgewählten Ladestation abgezogen mit der Folge, dass die Teilnehmerin oder der Teilnehmer den verbleibenden Betrag entrichten muss.
Die Aktion wird von Polestar Automotive Switzerland GmbH mit Sitz an der Oetenbachgasse 1a, 8001 Zürich, Schweiz, mit der Firmennummer CHE-456.533.440 (im Folgenden „Polestar“) abgewickelt.
Mit der Teilnahme an der Aktion akzeptiert die Teilnehmerin oder der Teilnehmer die vorliegenden Aktionsbestimmungen. Es besteht die Möglichkeit, die Aktionsbestimmungen vor der Bestellung des neuen Polestar-Fahrzeugs einzusehen.
Polestar behält sich das Recht vor, die Aktion, ihren Ablauf und/oder die Aktionsregeln zu ändern oder die Aktion ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden und/oder Teilnehmende ohne Bekanntgabe von Gründen von der Aktion auszuschliessen, unbeschadet der Rechte der Teilnehmenden, die vor einer solchen Änderung entstanden sind.
2. Zulassungsvoraussetzungen (Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion)
Von der Aktion ausgeschlossen sind Kundinnen und Kunden, die einen Polestar 2 Neuwagen mittels eines operativen Leasings durch einen Drittanbieter ihrer Wahl finanzieren. Erfüllt eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer nicht alle Anspruchsvoraussetzungen, verliert sie oder er automatisch, entschädigungs- und regresslos seinen Anspruch auf die Leistung.
Um an der Aktion teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmenden:
- die Zulassungsvoraussetzungen nach diesem Artikel 2 erfüllen;
- zwischen dem 30.09.21 und 14.11.2021 auf polestar.com/de-ch entweder über den Konfigurator oder über die Seite der vorkonfigurierten Fahrzeuge ein neues Polestar-Fahrzeug des Modelljahres 2022, das in der Schweiz ausgeliefert wird, bestellen; und
- die Reservierungsgebühr in Höhe von CHF 1'000.00 bis zum 14.11.2021 zahlen oder vor dem 14.11.2021 einen Leasingvertrag mit Polestar Financial Services abschliessen.
Sobald diese drei Bedingungen erfüllt sind, erhält die Teilnehmerin oder der Teilnehmer (gegebenenfalls zusätzlich zur Bestätigung der Fahrzeugbestellung) eine E-Mail-Bestätigung von Polestar mit einem einmaligen Code und Anweisungen zur Verwendung des Gutscheins. Die Aktion wird nicht in den Bestellprozess auf www.polestar.com einbezogen.
3. Vorgehensweise
Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer erfasst die Daten im Polestar digiCheck auf der BKW Website, auf die sie oder er über den Weblink, den sie oder er im Rahmen der oben genannten Bestätigung von Polestar erhält, zugreifen kann. Die Daten müssen spätestens sechs Monate nach Auslieferung des bestellten Polestar Fahrzeugs erfasst werden.
Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer kann die Ladestation und dazugehörige Installationsleistungen ab dem 30.09.21 bis sechs Monate nach Auslieferung des bestellten Polestar Fahrzeugs im Polestar digiCHECK auf der BKW Website anfordern. Teilnehmende, die sich kurzfristig vor dem 30.09.21 anmelden, können bei Polestar per E-Mail einen einmaligen Gutscheincode anfordern. Um an der Promotion teilzunehmen, kann anschliessend BKW diesen Rabattcode hinterlegen. Fordert die Teilnehmerin oder der Teilnehmer die Ladestation nicht spätestens sechs Monate nach der Auslieferung des bestellten Polestar Fahrzeugs bei BKW an, ist ein Bezug der Ladestation aufgrund des Gutscheins nicht mehr möglich mit der Folge, dass der Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Gutschein keine Rechte mehr geltend machen kann.
Nach dem Ausfüllen des digiCHECKs oder ggf. nach einem Telefongespräch erstellt BKW ein Angebot mit folgender Preiskalkulation:
- die gewählte Ladestation (bei Anwendung des Gutscheins wie oben beschrieben);
- Kosten für die schlüsselfertige Installation inkl. HomeCheck;
Können die Kosten für die Installationsleistungen nicht automatisch aufgrund der Angaben im digiCHECK bestimmt werden, wird die Teilnehmerin oder der Teilnehmer von BKW oder einem von BKW bestimmten Installationspartner telefonisch kontaktiert, um die Installationskosten ggf. vor Ort mittels dem HomeCheck zu ermitteln und der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer ein massgeschneidertes Angebot zu unterbreiten.
Wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer mit dem Angebot einverstanden ist, wird sie oder er telefonisch oder per E-Mail kontaktiert, um die Lieferung und Installation zu planen.
Für den Ablauf der Customer Journey des Teilnehmers in Bezug auf Verkauf, Installation und Kundendienst in Bezug auf die Ladestation ist ausschliesslich BKW verantwortlich. BKW kann nicht verantwortlich gemacht werden, wenn der Teilnehmer sein Recht zur Nutzung des Gutscheins verliert. BKW behält sich das Recht vor, dem Teilnehmer die vollen Kosten der Ladestation ungeachtet des Gutscheins in Rechnung zu stellen, wenn ein Verstoss gegen die Aktionsbedingungen gemäss diesem Artikel 3 vorliegt.
4. Der Vorteil
Der Gutschein ist nur gültig:
- für den Kauf einer Ladestation über die BKW;
- vorausgesetzt, dass die Teilnehmerin oder der Teilnehmer auf eigene Kosten auch die dazugehörige Installationsleistung von BKW erwirbt (siehe Artikel 5).
Der Gutschein kann nicht für andere Zwecke verwendet werden. Wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer den Vorteil nicht nutzen möchte oder kann (z. B. weil an seiner Wohn- oder Geschäftsadresse keine Ladestation installiert werden kann), verfällt der Vorteil.
Der Vorteil ist nicht übertragbar, nicht austauschbar und nicht auszahlbar. Der Gutschein kann nicht weiterverkauft werden.
5. Installation
Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer ist verpflichtet, die Ladestation auf eigene Kosten von BKW installieren zu lassen.
Nach unseren Erfahrungen belaufen sich die Kosten für den Grossteil der Installationen zwischen CHF 1‘000 und CHF 2‘000 inkl. MwSt. und beinhalten folgende Elemente:
- Beratung vor Ort
- Einholen der Installationsbewilligung beim lokalen Stromversorger
- Anschluss für eine Ladeleistung von bis zu 22kW (je nach verfügbarer Leistung und Ladestation)
- Montage und Inbetriebnahme der Wallbox
- Leitungsschutz- / Personenschutzschalter;
- Abnahme und Prüfung (Zertifizierung) der Elektroinstallation inkl. kurzer Instruktion
Die oben beschriebenen Standardinstallations- und Kosten sind Richtpreise und für Polestar und/oder BKW in keiner Weise bindend. Pro Kundin und pro Kunde wird ein massgeschneidertes Angebot erstellt, das alle notwendigen Leistungen beinhaltet. BKW und ihr Installationspartner prüfen für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer die Voraussetzungen (über den digiCHECK und anschliessend mittels eines Vor-Ort-Besuchs), damit die notwendigen Anpassungen für die Stromversorgung der Ladestation auf die jeweiligen Wohnsituation abgestimmt werden kann
Die Installation der Ladestation erfolgt ausschliesslich am Wohn- oder Geschäftssitz der Teilnehmerin oder des Teilnehmers und unter alleiniger Verantwortung von BKW.
Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer hat die Möglichkeit, den ungefähren Zeitraum zu bestimmen, in dem die Installation der Ladestation erfolgen soll; dabei gilt, dass die Teilnehmerin oder der Teilnehmer die Bestellung der Ladestation bei BKW zwingend spätestens sechs Monate nach der Auslieferung des bestellten Fahrzeugs vornehmen muss.
Sofern die Teilnehmerin oder der Teilnehmer dies wünscht und seine Daten fristgerecht an BKW übermittelt, wird sich BKW nach Möglichkeit bemühen, die Ladestation zehn Werktage, nachdem die Teilnehmerin oder der Teilnehmer dem Angebot zugestimmt hat und die Bewilligungen für die Installation vorliegen, zu installieren.
6. Verantwortung von Polestar
BKW und die Teilnehmerin oder der Teilnehmer schliessen einen separaten Vertrag über den Kauf und die Installation der Ladestation ab. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BKW können hier eingesehen werden.
Polestar übernimmt gegenüber dem der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer keine Verantwortung in Bezug auf Verkauf, Mängel, Qualität, Lieferung, Installation und Konfiguration der Ladestation und den Kundensupport vor und nach dem Verkauf der Ladestation durch BKW. Polestar übernimmt in dieser Hinsicht weder Gewährleistung noch Garantie.
Polestar ist lediglich dafür verantwortlich, den Vorteil in Übereinstimmung mit diesen Aktionsregeln anzubieten.
7. Beendigung des Kaufvertrages
Schliesst die Teilnehmerin oder der Teilnehmer hinsichtlich des Fahrzeugs, das Gegenstand der Kundenbestellung ist, keinen Kaufvertrag mit Polestar oder einen Leasingvertrag mit Polestar Financial Services ab, verfällt der Teilnehmervorteil automatisch. Polestar behält sich alsdann vor, zu ihrer Schadloshaltung der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer die Kosten und ihren Aufwand in Rechnung zu stellen, die ihr infolge einer allfälligen Einlösung des Gutscheins bei der BKW entstanden sind. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, falls der Kauf des Polestar Neuwagens im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts von 14 Tagen oder gestützt auf einem Rücktritt bzw. eine Kündigung gemäss dem Kaufvertrag des Polestar Neuwagens beendet wird oder die Teilnehmerin oder der Teilnehmer sein gesetzliches Recht ausübt, den Leasingvertrag mit Polestar Financial Services zu widerrufen.
Polestar ist in jedem Fall berechtigt, ihre Forderung auf Schadloshaltung mit der Forderung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers auf Rückerstattung der Reservierungsgebühr oder auf Rückabwicklung des Kaufvertrags zu verrechnen.
BKW behält sich vor, die angefallenen Kosten für den HomeCheck in der Höhe von CHF 250 inkl. MwSt. der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen, sollte sie oder er hinsichtlich des bestellten Fahrzeugs keinen Kaufvertrag oder keinen Leasingvertrag abschliessen oder einen derartigen Vertrag widerrufen oder kündigen.
8. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Die Aktion und das Aktionsreglement unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht.
Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Aktion und den Aktionsregeln unterliegen der ausschliesslichen Zuständigkeit der Gerichte am Sitz von Polestar.
9. Fragen und Kommentare
Teilnehmende können Polestar auf der Website mit Fragen und Kommentaren bis zu einem Monat nach Ende der Aktion an den Polestar Support richten.